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Ab in den Urlaub - und zu Hause gilt plötzlich ein Halteverbot

Der große Schreck nach zwei Wochen Sommerurlaub: Die Stadtverwal-tung hatte vor dem Haus ein mobiles Parkverbot eingerichtet und alle Autos abschleppen lassen. Um solche unliebsamen Überraschungen zu vermeiden, sollte während der Abwesenheit eine Vertrauensperson nach dem Fahrzeug schauen, rät das Infocenter der R+V Versicherung.


Ob Bauarbeiten, Umzug oder Straßenfest: Wo das Parken heute noch erlaubt ist, kann schon morgen ein Halteverbotsschild stehen. "Öffentliche Straßen sind nicht als Dauerparkplatz gedacht. Städte und Kommunen können hier jederzeit befriste-te Halteverbote einrichten, selbst in dicht besiedelten Innenstädten", sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Diese Sperrungen kündigen sie in der Regel mindestens drei Tage vorher durch mobile Verkehrszeichen an.


Abschleppen möglich - Wer die Schilder übersieht oder missachtet, hat das Nachsehen - das Auto kann abgeschleppt werden. Die Kosten für Abschleppen und Aufbewahrung müssen dann Halterinnen und Halter zahlen. "Das gilt auch, wenn sie im Urlaub sind und das Schild nicht sehen konnten", warnt R+V-Experte Kretschmer. Reisende sollten deshalb für einen solchen Fall Vorkehrungen treffen.


"Am besten geben sie jemandem aus dem Freundeskreis, der Verwandtschaft oder der Nachbarschaft einen Autoschlüssel. Diese Person kann zwischendurch nach dem Fahrzeug schauen, damit im Fall der Fälle keine teure Rechnung anfällt", sagt Kretschmer.

• Wer sein Auto während des Urlaubs bewacht unterstellen möchte, kann ein Parkhaus nutzen. An Flughäfen und vielen Bahnhöfen gibt es beispielsweise Park & Ride-Angebote für Reisende.
• Vor dem Urlaub beim Straßenbauamt oder der Verkehrsbehörde nachfragen, ob aktuell Bauarbeiten geplant sind.

Deutschland: Von der Sonne geküsst - sagt der Meteorologe 


„Warum in die Ferne schweifen? Sieh‘ das Gute liegt so nah!“ – so lautet hierzu-lande ein geflügeltes Wort. So bietet auch Deutschland Sommer-urlaubern normalerweise ein facettenreiches Angebot, viel Komfort und sonnenverwöhnte Orte. Doch welchen heimischen Regionen bekommen am meisten Sonne ab?

Matthias Habel, Pressesprecher und Meteorologe bei WetterOnline erklärt: „Das kontinentalere Klima am Alpenrand und in der Ostseeregion begünstigt bestes Sonnenwetter. So hält in den Alpen der Föhneffekt die Wolken fern. An der Ost-see wiederum sorgt der Meereswind für einen wolkenfreien Himmel und somit für viel Sonnenlicht auf unseren deutschen Ostseeinseln wie Fehmarn, Rügen und Usedom.“


Laut den durchschnittlichen Sonnentagen der vergangenen Sommer konkurriert Freiburg im Breisgau mit dem Kap Arkona auf der Halbinsel Rügen sowie mit kleinen Gemeinden im Alpenvorland um den Titel der Schönwetterhochburg Deutschlands. Den wolkenfreiesten Himmel gab es zuletzt allerdings nicht an der Ostsee, sondern mit 2.308 Sonnenstunden in der Hauptstadt Berlin. Das Schluss-licht bildete in der Zeit Hamburg mit 1.895 Stunden Sonnenschein.


Und was uns der Wetterdienst aus Bonn noch verrät: Spätnachmittags ist es am heißesten. Je nach Ort erreicht die Sonne bei uns ihren Zenit zwischen 13 Uhr und 13:45 Uhr. Dies ist jedoch nicht der Zeitraum der größten Hitze. Das Tages-maximum der Temperatur wird jedoch erst am Nachmittag zwischen 16 und 18 Uhr erreicht.“, erklärt Matthias Habel, der Meteorologe bei WetterOnline.


Auch unsere Vierbeiner haben schon mal Reise-Angst

Die Krankheit ähnelt der der Menschen und kann erfolgreich behandelt werden

Und der Hund soll mit, das ist Ehrensache. 42 Prozent aller Hundebesitzer denken so und nehmen ihren vierbeinigen Freund grundsätzlich mit in den Urlaub, 19 Prozent tun dies zumindest gelegentlich. Wahrscheinlich wären es sogar noch mehr, wenn das Tier die Fahrt nur besser vertragen würde. Die Reisekrankheit ist aber ein weit verbreitetes Problem bei Hunden. Jeder sechste leidet darunter, nur drei Prozent aller Hunde werden deshalb aber dem Tierarzt  vorgestellt.

Die Reisekrankheit beim Hund ähnelt der beim Menschen. Es handelt sich um eine Bewegungsübelkeit, die durch Beschleunigungskräfte  verursacht wird. Sie tritt bei Schiffsreisen, beim Autofahren oder bei Flugreisen gleichermaßen auf. Reisekranke Hunde sind meist unruhig, sie hecheln und speicheln stark. Schlimmstenfalls erbrechen  die Tiere während der Fahrt. Dazu gesellt sich häufig die Reise-Angst. Die Anzeichen sind sehr ähnlich, eine klare Trennung ist kaum möglich, zumal sich Reisekrankheit und Reiseangst unmittelbar  beeinflussen und dadurch das Angstgefühl weiter verstärken.

Vor einem Urlaub gehört der Tierarztbesuch ohnehin zum Pflichtprogramm. Die meisten Staaten schreiben nämlich strenge gesetzliche Regelungen zur Einreise und für den Aufenthalt von Tieren in ihren Landesgrenzen vor. Ein gültiger Heimtierausweis gehört in jedem Fall ins Reisegepäck. Auch lauern in vielen Urlaubsländern Gefahren wie Infektions- und Wurmer-krankungen. Eine entsprechende Parasitenvorsorge schützt den Hund vor solchen unliebsamen Mitbringsel. Im Rahmen dieser Vorbereitungen sollten Hundehalter den Tierarzt auch auf das Problem Reisekrankheit ansprechen. Dort erhält er speziell für Hunde entwickelte Medikamente für die Reiseapotheke. Derart gerüstet steht Hund und Herrchen einem erholsamen Urlaub vom ersten bis zum letzten Tag nichts mehr im Wege. 

Der Zeckenbiss im Wald ist neuerdings ein Unfall

Ein Versicherungs-Experte rät deshalb: Verträge prüfen, notfalls korrigieren

Waldspaziergänge gelten als erholsam. Doch manchmal lauern dort auch Gefahren wie Zecken, die Bakterien und Viren übertragen können. Ihr Biss gilt neuerdings auch als Unfall, wenn der privaten Unfallversicherung die neuesten Bedingungen zugrunde liegen. Darauf macht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) aufmerksam.
Die Umstellung alter Verträge auf neuere Bedingungen erfolgt jedoch nicht automatisch. Man muss sie verlangen, wenn man finanziell besser geschützt sein will. Abgesehen von einigen spezialisierten Unternehmen, die schon seit Jahren in anspruchsvollen Verträgen die Folgen von Zeckenbissen als Unfälle anerkennen, hat sich das Gros der Versicherer bisher an die traditionelle Unfalldefinition geklammert, wonach ein "plötzlich und unabwendbar von außen kommendes Ereignis"  Voraussetzung für einen anerkannten Unfall ist. Als solcher gilt dann ein zunächst unbemerkter Zeckenbiss nicht.
Die Folge: Weder bei der Bakterien-Infektion Borreliose noch bei Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) noch bei Myelitis (Rückenmarkserkrankung), den drei möglichen schlimmen Folgen von Bissen infizierter Zecken, gab es bisher das für einen Unfall vereinbarte Geld. Auf Krankenhaustagegeld, noch auf eine finanzielle Abfindung oder Rente warteten die Versicherten vergebens.
Wer diesen finanziellen Schutz für wichtig hält, der sollte die Vertragsumstellung auf neuere Bedingungen fordern, empfiehlt Martin Hardenacke, Sprecher des Bezirks Köln-Bonn im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Denn Infektionen mit lebenslangen Krankheitsfolgen können gewaltige und teure Umstellungen der Lebensführung erzwingen. Besonders Familien sollten darauf achten, dass ihre Unfallversicherungen auch Zeckenbisse als Unfälle im Versicherungsschutz eingeschlossen haben. Der Nachweis muss durch eine gesonderte ärztliche Feststellung erfolgen, die dann gegenüber der Versiche-rung als der Unfalltag gilt.
Auch sollten Versicherte ihre Verträge auf den Einschluss von so genannten Assistance-Leistungen überprüfen. Diese beinhalten Haushaltshilfen und Dienstleistungen, wenn man aufgrund eines Unfalls so schwer geschädigt worden ist, dass die Verrichtung alltäglicher Aufgaben nicht selbst bewältigt werden kann. Zudem gibt es Tarife, die Krankenhaustagegeld zahlen, wenn eine stationäre Behandlung notwendig geworden ist. Zu den einzelnen Tarifdetails befragt man am besten den Versicherungsvermittler seines Vertrauens.